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Tag Archives: Nikotinliquid

  • Bald im Sortiment - HALO Liquids

    Update: Die Halo Purity Liquids sind ab sofort bei uns im Shop erhältlich!

    Produktlink: http://www.smuxx-store.com/aromaliquids/nach-hersteller/halo/

    Halo Liquids

    HALO ist ein Hersteller aus den USA, der Liquids höchster Qualität herstellt. Er zählt zu den Premiumherstellern der Branche. Der Geschmack der Halo Liquids ist mit dem anderer auf dem Markt befindlichen Liquids nicht vergleichbar. Das liegt vor allem daran, dass alle verwendeten Aromen Eigenkreationen sind, die es in dieser Art nicht ein zweites Mal gibt.

    Die Fangemeinde für HALO-Liquids wächst stetig an, da sich diese Liquids vom Geschmack her grundlegend unterscheiden. Entweder man liebt diese Liquids - oder man haßt sie. Wir haben sie lieben gelernt!

    Da wir uns auf die Fahne geschrieben haben, in jedem Segment der E-Zigarette die beste Ware zu bieten, kommen wir um dieses Liquid nicht herum. Hiermit stocken wir unser Liquidsortiment neben Flavourart und Herrlan nun mit einem dritten Premiumhersteller auf.

    HALO Liquid zeichnet sich aus durch

    • - unvergleichlichen Geschmack
    • - guten Flash
    • - gute Dampfentwicklung

     

    Zwar sind auch die hohen Qualitätsstandards während der Produktion erwähnenswert, aber mittlerweile bei jedem Hersteller mehr als ausreichend vorhanden.

    Wir werden zunächst nur die kleinen 7 ml Flaschen einführen, dafür über das gesamte Geschmackssortiment. Geschmäcker, die sich als Bestseller herausstellen, werden zukünftig auch in größeren Gebinden bei uns angeboten werden.

    Folgende Geschmäcker werden angeboten:

    Belgian Cocoa, Bella Valente, Captain Jack, Cool Mist, Freedom Juice, Fusion, HX3, Kringle's Curse, Malibu, Menthol Ice, Midnight Apple, Prime15, Smooth8, Tiki Juice, Torque56, Tribeca, Turkish Tobacco, Truepure

    Folgende Nikotinstärken werden verfügbar sein:

    Nikotinfrei (nicht bei allen Sorten), 6 mg/ml, 12 mg/ml und 18 mg/ml

  • Die elektrische Zigarette in anderen Ländern - Frankreich und Holland

    Aus unserer Reihe " Die elektrische Zigarette in anderen Ländern" stellen wir nun die Situation der elektrischen Zigarette und der Nikotinliquids in Frankreich und in Holland dar.

    Frankreich

    Frankreich

    Frankreich

    In Frankreich wird die elektrische Zigarette bisher als ein Genussmittel behandelt. Weder der Zoll noch andere Behörden machen Probleme bei der Einfuhr und dem Verkauf dieser Produkte. Es gibt jedoch eine Einschränkung durch die Gesundheitsbehörden. Die Nachfüll-Liquids müssen weniger Nikotingehalt haben als 20 mg/ml und vorgefüllte Kartuschen bzw. Cartomizer dürfen nicht mehr als 10 mg Nikotin absolut haben! Produkte, die in Ihrer Klasse höhere Werte aufweisen, werden als Arzneimittel aufgrund ihrer pharmakologischen Wirksamkeit eingestuft.

     

    Wie die Gesundheitsbehörden diese Grenzen festgelegt haben, ist bisher unklar. Vor allem den absoluten Nikotingehalt von 10 mg/ml unabhängig von der Füllmenge einer Kartusche bzw. eines Cartomizers festzulegen, mutet etwas merkwürdig an. Der Konsum höherdosierter Liquids ist allerdings nicht verboten.

     

    Holland (Niederlande)

    Niederlande-Holland

    Niederlande

    Holland gilt eigentlich als ein sehr tolerantes Land im Umgang mit weichen Drogen. So gibt es dort sogenannte Coffeeshops, in denen weiche Drogen gekauft und konsumiert werden dürfen, sofern man volljährig ist. Der Verkauf und Konsum der Nikotinliquids mit Hilfe der elektrischen Zigarette sollte dort eigentlich kein Problem sein. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass der Verkauf der elektrischen Zigarette in Verbindung mit nikotinhaltigen Liquids in Holland verboten werden sollte. Der Gesundheitsminister wollte die Liquids als Arzenimittel einstufen und den Verkauf unterbinden. Der Verkauf wurde zunächst zwar geduldet, aber das Bewerben der Produkte ar untersagt. Als Bewerben galt auch der Verkauf über eine Webseite. Anfang des Jahres 2012 klagte eine Herstellerverband aus den USA gegen die Einstufung als Arzenimittel und bekam vor dem Gericht Recht. Laut dem Gericht sind auch in Holland die elektrischen Zigaretten und Nikotinliquids wie Genussmittel zu behandeln. Der Verkauf ist in Holland also erlaubt und der Konsum ebenso (dieser war noch nie dort verboten worden!). Einschränkungen bezüglich des Nikotingehalts sind nicht bekannt.

    Wussten Sie eigentlich, dass man inzwischen einen Coffeeshop-Ausweis benötigt, um einen Coffeeshop betreten und dort weiche Drogen konsumieren/kaufen zu dürfen?

  • Oberverwaltungsgericht Magdeburg - Nikotinliquids kein Arzneimittel

    Wappen Sachsen-Anhalt

    Sachsen-Anhalt

    Am 05. Juni 2012 entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in Sachsen-Anhalt, dass Nikotinliquids nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen würden. Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt - Magdeburg - hatte den Verkauf von Nikotinliquids für die E-Zigarette verboten mit der Begründung, dass es sich um zulassungspflichtige Arzneimittel handeln würde. Da diese Zulassung fehle, dürfe es nicht frei verkauft werden.

    Ebenso, wie das Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen, entschied nun das Oberverwaltungsgericht Magdegurg, dass die Nikotinliquids nicht als ein Arzneimittel, sondern als ein Genussmittel einzustufen seien. Zwar könne Nikotin zu medizinischen Zwecken angewendet werden, was aber im vorliegenden Fall nicht die richtige Zweckbestimmung sei. Vom Hersteller wird das Nikotinliquid nicht als Heilmittel angepriesen, sondern lediglich zum Konsumieren, um seinen Nikotinbedarf zu stillen.

    Dass inzwischen zwei Oberverwaltungsgerichte in Deutschland so urteilen, ist ein gutes Zeichen, dass die elektrische Zigarette und die Nikotinliquids allmählich als freiverkäufliches Genussmittel anerkannt werden. Gerade aufgrund der Fehleinschätzung vieler Behörden, Politiker und Pharma-Lobbyisten mussten viele Händler Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen über sich ergehen lassen. Nicht nur der wirtschaftliche Schaden dieser Händler wird zu Unrecht in Kauf genommen - auch deren Integrität wird automatisch in Frage gestellt.

    Quelle: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=854140&identifier=e103276ce1d2a4dec7d9349210e739e0

  • Die elektrische Zigarette in anderen Ländern - England und Amerika

    Die elektrische Zigarette ist in Deutschland ein großes Streitthema. Politiker und Behörden laufen Amok, weil sie ihr Nichtraucherschutzgesetz in Gefahr sehen; die Tabak- und die Pharmaindustrie versuchen über scheinbar unabhängige Institute, die elektrische Zigarette zu diskreditieren, weil sie ihre Umsätze (zu Recht) gefährdet sehen. Es scheint bisher gut zu funktionieren. Vor allem die Politik zeigt sich derzeit sehr aktiv und ohne Rücksicht auf die Fakten wird wild spekuliert.

    Deutschland ist kein Einzelfall. Auch in anderen Ländern innerhalb wie ausserhalb der EU ist die elektrische Zigarette ein Streitthema. Mittlerweile entwickelt sich aber ein Trend, der für die elektrische Zigarette spricht.

    England

    England

    England

    In England standen die Konsumenten und Händler vor etwa 2 Jahren vor dem gleichen Problem, wie jetzt die Konsumenten und Händler in Deutschland. Die Nikotinliquids sollten verboten werden. Es entbrannte eine heftige Debatte zwischen Politikern und  Lobbyverbänden. Die Händler der elektrischen Zigarette schienen auf verlorenem Posten. Ebenso, wie in Deutschland, wurden Studien und Untersuchungen, die für die elektrische Zigarette sprachen, einfach ignoriert. Die Politik hat sich nur auf die negativen Aspekte konzentriert - ja, die gibt es - und versucht, dadurch die elektrische Zigarette nebst Nikotinliquids in England zu verbieten.

    Der Kampf ist in England auch noch nicht ausgestanden, aber in den letzten 18 Monaten gab es immer mehr (gewichtige) Stimmen, die sich für die elektrische Zigarette als Alternative zur Tabakzigarette aussprechen. Es wird mittlerweile sogar angeregt, dass Umsteiger von den Krankenkassen Rabatte eingeräumt bekommen. Denn Umsteiger werden langfristig weniger Gesundheitskosten verursachen, da die elektrische Zigarette weniger schädlich ist als eine Tabakzigarette. Sie enthält keinen Teer und keine krebserregende Substanzen im inhalierten Dampf. Ein Verbot steht in England derzeit nicht mehr zur Debatte!

    Amerika (USA)

    Amerika

    Amerika

    In Amerika ist ebenfalls ein riesiger Streit um die elektrische Zigarette entstanden. Ausgelöst wurde er von der US FDA (Food and Drug Administration), die die elektrische Zigarette als zulassungspflichtiges Arzneimittel einstufen wollte. Wie in Deutschland verfolgte man dort so das Ziel, den Verkauf der elektrischen Zigarette und der Nikotinliquids zu unterbinden. Es wurden Studien geschaffen, deren Ergebnisse zwar nicht manipuliert wurden, aber so ausgelegt und dargestellt wurden, so dass sie in das Gesamtkonzept passten. Erst der oberste Gerichtshof gebot der US FDA einhalt, als dort die Ergebnisse der Studie - und nicht die eigenwillige Interpretation derer - vorgelegt werden mussten.

    So wurde offenkundig, dass die FDA die Ergebnisse der Studie nach außen hin stark dramatisierte. Die Anzahl der gefundenen Nitrosamine bewegte sich z.B. in einem Wertebereich, der aufgrund der Geringfügigkeit nicht konkret benannt werden konnte. Eindeutig war aber, dass er dadurch weit unter dem Nitrosamingehalt einer normalen Tomate lag - denn der Wert einer Tomate ist hoch genug, um ihn benennen zu können! Der oberste Gerichtshof entschied, dass die elektrische Zigarette ein Genussmittel sei und kein Arzneimittel. Der US FDA wurde dadurch die Zuständigkeit über die elektrischen Zigarette entzogen.

    Somit sind in Amerika die elektrische Zigarette und die Nikotinliquids frei verkäuflich. Zwar versucht man jetzt den Weg, die elektrische Zigarette in die Raucherbereiche zu verbannen - ähnlich wie derzeit in Hessen - aber sie ist anerkannt als frei verkäufliches Genussmittel!

    Demnächst: Frankreich und Holland

  • Das BfArM geht in Berufung

    Das Verwaltungsgericht Köln hatte vor etwa einem Monat entschieden, dass elektrische Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen seien, sondern als Genussmittel. Zumindest unter der Voraussetzung, dass diese Produkte nicht zur Rauchentwöhnung angepriesen würden.

    Gegen diese Entscheidung möchte das BfArM nun in Berufung gehen. Eine Begründung für die Berufung liegt noch nicht vor, da das BfArM noch in der Ausarbeitung dieser sei. Zeit hat das Institut bis Anfang Juni 2012.

    Mit der Berufung wird der Fall um die Einstufung der elektrischen Zigarette erneut vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Dort gab es jüngst erst eine positive Entscheidung für die elektrische Zigarette und den nikotinhaltigen Liquids. Dort wurde der Gesundheitsministerin Frau Steffens untersagt, vor der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids zu warnen, sofern die ausgesprochenen Warnungen ein Verbot suggerieren und den Hinweis enthielten, dass es zulassungspflichtige Arzneimittel seien. Auch das Oberverwaltungsgericht war bereits der Ansicht, dass es sich um Genussmittel handelt.

    Frau Steffens wiederum setzt in ihrem Streitfall auf das Hauptsacheverfahren, welches vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf stattfinden soll. Das Gericht ist mit Bedacht gewählt worden, da dieses bereits schon einmal für sie entschieden hat. Das VG Düsseldorf hatte ihr bestätigt, sie dürfe vor der elektrischen Zigarette und den nikotinhaltigen Produkten warnen, wobei diese Entscheidung vom OVG Münster aufgehoben wurde.

    Eigentlich dreht sich nun alles im Kreis, da letztlich immer die gleichen Gerichte beschäftigt werden. Spannend wird es, da zumindest in NRW alles vor dem OVG enden wird, soweit dort alle Instanzen ausgenutzt werden. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das OVG Münster seine Einschätzung zur elektrischen Zigarette nicht ändert, ist dennoch nicht mit einem Ende zu rechnen, da es anschließend sicherlich in die nächsten Instanzen gehen wird. Der Kampf um die Einstufung der elektrischen Zigarette und der Nikotinliquids bleibt also!

    Update: Das BfArM hat nun Berufung eingelegt

  • Demnächst Aromaliquids von Herrlan

    Herrlan Liquid Waldfrucht
    Herrlan Liquid Waldfrucht
    Herrlan Waldfrucht Blau

    Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir demnächst Aromaliquids des Herstellers Herrlan für die elektrische Zigarette anbieten werden. Alle Geschmacksrichtungen, die wir führen werden, sind von uns persönlich getestet worden auf Geruch, Geschmack und Dampfentwicklung. Geschmacksrichtungen, die unseren Test nicht bestehen, werden Sie in unserem Shop nicht finden.

    Herrlan ist ein deutscher Hersteller von Aromaliquids. Er verwendet Rohstoffe, die aus deutscher Herstellung sind. Die Basis der Liquids ist Propylenglykol, Vegetable Glycerin, gereinigtes Wasser und lebensmittelechte Aromen auf Wasserbasis. Hinzu kommt auf Wunsch Nikotin.

    Wir werden vorerst Liquids einführen, die auf der Basis "Velvet" hergestellt wurden. Diese kommt der Basis "Traditional" von Flavourart sehr nahe und überzeugt mit einem hohen Dampfvolumen. Auch der Flash ist in ausreichender Stärke vorhanden. Die angebotenen Nikotinstärken werden sein: 0m, 9mg, 18mg.

    Es werden vorerst folgende Geschmäcker eingeführt:

    Waldfrucht blau, Walderdbeere, Cola, Pina Colada, Schokolade (Vollmilch), Sahne-Vanille, Virginia Gold, American Blend, Lakritz, Brombeere, Orange

    Der Hersteller Herrlan bietet 79 unterschiedliche Geschmäcker an. Diese werden wir im Laufe der kommenden Wochen durchtesten und das Programm entsprechend erweitern.

    Der Preis wird bei sensationellen 6,40 Euro pro 15ml liegen (entspricht 42,70 Euro pro 100ml)!

  • OVG Münster untersagt Warnungen vor der E-Zigarette

    Das Oberverwaltungsgericht in NRW untersagt der Gesundheitsministerin Frau Steffens mit Beschluss vom 23.April 2012 Warnungen gegenüber der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids auszusprechen. Streitpunkt war eine Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums im Dezember 2011, welche vor dem Kauf und Verkauf der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids warnte. Als Begründung der Warnung hieß es, dass es sich um Arzneimittel bzw. Medizinprodukte handeln würde, welche nicht zugelassen seien und somit nicht n den Verkehr gebracht werden dürften.

    Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass die Aussagen der Pressemitteilung wie ein Verbot wirken würden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die elektrische Zigarette und auch die Nikotinliquids nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen, da nicht die normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Es steht nicht die Entwöhnung und die Linderung der Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Darüber hinaus fehlt die die therapeutische und prophylaktische Zweckbestimmung zur Einstufung als Arzneimittel.

    Dieser Beschluss ist unanfechtbar!

    Quelle: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php

  • smuxx® startet im neuen Gewand

    Die global challenge S.A.R.L startet den Onlineshop nicht nur in einem neuen Gewand, sondern dreht auch an der Preisschraube. So sind nicht nur die bisherigen elektrischen Zigaretten stark im Preis reduziert, sondern auch die Preise der Liquids angepasst worden.

    Durch Verhandlungen mit dem neuen Hersteller Flavourart aus Italien konnten die Einkaufspreise und somit auch die Verkaufspreise für Nikotinliquids dauerhaft stark gesenkt werden. Die Geschmacksvielfalt wird ebenfalls weiter ausgebaut!

    Zusätzlich ist in den kommenden Wochen ein neues Modell der elektrischen Zigarette vorgesehen, welches durch hohe Qualität und Ästhetik besticht. Auch diese elektrische Zigarette wird zu attraktiven Konditionen angeboten werden.

  • Flavourart Liquid im smuxx-store

    Die global challenge S.A.R.L. hat als neuen Lieferanten für Nikotinliquids den italienischen Hersteller Flavourart in das Programm des Onlineshops aufgenommen. Flavourart erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Nutzern der elektrischen Zigarette. Das liegt zum einen an der hervorragenden Qualität dieser Nikotinliquids und natürlich vor allem an dem sehr guten Geschmack.

    Wir sind ständig bestrebt, unser Produktpalette auszubauen und ggf. zu ersetzen. So werden wir in den kommenden Wochen unsere Aromenvielfalt ausbauen und einen weiteren großen Hersteller von Nikotinliquids für die elektrische Zigarette aufnehmen.

    Natürlich geschieht dies immer unter der Prämisse, Ihnen gute Qualität zu einem vernünftigen Preis zu bieten.

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