Das FUD ist eine Werbe- und Kommunikationsstrategie, die mittlerweile von den Gegnern der elektrischen Zigarette ausgiebig genutzt wird - mit Erfolg!
Fear = Angst
Uncertainty = Ungewissheit
Doubt = Zweifel
Diese Strategie wird vor allem zur Imageschädigung und Einschüchterung genutzt - von konkurrierenden Unternehmen und auch staatlichen Behörden. Im Fall der E-Zigarette sind es die staatlichen Behörden, die sich dieses Mittels bedienen. Es wird Angst und Zweifel über das Produkt der elektrischen Zigarette gestreut und setzt auf die Unwissenheit des Gegenüber. Bei dem "Gegenüber" handelt es sich zum einen um den Bürger und zum anderen um die Medien, die die entsprechenden Pressemitteilungen per Copy&Paste weiter verbreiten.
Das einfachste Mittel einer sog. FUD-Kampagne ist die Pressemitteilung. In ihr werden Desinformationen und Falschinformationen verbreitet, deren Wahrheitsgehalt für den Unwissenden nur sehr schwer nachzuvollziehen sind. Kommt eine solche Pressemitteilung von einer Behörde, kommt es den meisten auch nicht in den Sinn, diese Informationen zu überprüfen, da sie von vermeintlich unabhängigen Institutionen stammen.
Warum wird eine solche Strategie derzeit gegen die elektrische Zigarette eingesetzt?
Zunächst wollte man das Produkt verbieten lassen, indem es als zulassungspflichtiges Arzneimittel deklariert wurde. Damit ist man vor Gericht gescheitert! Das Verwaltungsgericht in Köln kam zu diesem Schluss, dass es sich um ein Genussmittel handelt und das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem anders gelagerten Fall ebenso. Diese Entscheidungen waren ein Tritt in das Gesäß von Frau Steffens (Gesundheitsministerin in NRW) und des BfArM.
Das BfArM unterlag vor dem Verwaltungsgericht in Köln und hat erst vor wenigen Tagen angekündigt, dass es in Berufung gehen wolle. Eine Begründung für die Berufung konnte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) jedoch noch nicht nennen, aber man würde an einer solchen arbeiten. Niemand konnte nachvollziehen, wie die Begründung aussehen sollte. Denn das Verwaltungsgericht hatte bereits alle Informationen verarbeitet und berücksichtigt!
Just in diesem Augenblick springt dem BfArM das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) zur Seite und stellt die elektrische Zigarette als sehr gesundheitsschädlich dar (BfR - E-Zigaretten gehören in den Raucherbereich) - nicht nur für den Konsumenten selbst, sondern jetzt auch für unbeteiligte Dritte. 2008 kam das BfR zu einem ganz anderen Ergebnis! Woher dieser Sinneswandel?
Das BfR kann für seine erneute "korrigierte" Einschätzung natürlich keine eigenen Studien vorweisen. Es bedient sich Studien aus dem Ausland, die höchst zweifelhaft sind. So wird die berühmte Studie der US FDA (Food and Drug Administration) herangezogen, die selbst im eigenen Land vor dem amerikanischen Bundesgerichtshof nicht standhielt. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass Nikotinliquids Nitrosamine enthielten. Der ausgegebene Wert war so gering, dass er unter der Bemessungsgrenze der Analysegeräte lag. Es handelte sich nicht um einen genauen Wert, sondern um einen "weniger als"-Wert, der immer ausgewiesen wird, wenn der Wert unterhalb des messbaren Bereichs liegt. Es war somit in keiner Weise erwiesen, dass Nitrosamine enthalten waren, sondern nur, dass der Wert sehr niedrig sein muss, wenn er noch nicht einmal messbar ist!
Das BfR weiß, dass diese Studie keinen Bestand hat, aber es setzt darauf, dass der Leser es nicht weiß. Und es liest sich für den Unwissenden logisch, dass in Nikotinliquids Nitrosamine (krebserregende Stoffe) enthalten sind, da das Gerät ja elektrische Zigarette heißt. Dass der Nitrosamingehalt gar nicht festgestellt werden konnte, da noch nicht einmal die Bemessungsgrenze der Analysegeräte erreicht wurde, wird verheimlicht. So kommt es, dass das BfR nur mitteilt, "es könnte, es wäre möglich, es ist anzunehmen", wohl wissend, dass die Medien daraus Fakten kreieren. Das Bundesinstitut selbst kann seine Hände in Reinheit waschen, da es ja nie behauptet hat, dass es tatsächlich so sei. Denn Pressemitteilungen werden i.d.R. gekürzt von den Medien wiedergegeben. Selbst die Politiker fallen darauf herein (so auch Heiko Thomas von den Grünen). Allerdings kann man bei Herrn Thomas auch davon ausgehen, dass er sich nicht hat reinlegen lassen, sondern dass er die Meldung des BfR bewußt für sich ausnutzt. So kann er sich nicht nur profilieren, sondern mit markigen Worten seiner Gesinnungspartnerin Frau Steffens beispringen, die ja bereits für ihre Falschaussagen was zwischen die Hörner bekommen hat!
Und es bleibt immer der Beigeschmack, dass alles von dem, was das BfR veröfentlicht, stimmen könnte! Eine Studie, die dies belegt, möchte keine Behörde erstellen - in der ängstlichen Gewissheit, dass die Ergebnisse dem eigenen Wunschdenken widersprechen. Denn es gibt Studien, die die Aussagen des BfR widerlegen. Diese werden aber einfach ignoriert!
Und was können die Kosumenten der elektrischen Zigarette und die Händler dieses Produkts tun? Sehr wenig! Sie können nur versuchen, über die elektrische Zigarette aufzuklären und die Behörden damit Lügen zu strafen. So macht es von Händlerseite der VdeH e.V. und von Konsumentenseite die "Interessengemeinschaft Elektrisches Dampfen" (IG-ED). Es würde uns freuen, wenn Sie beide Seiten der Medaille betrachten würden.
Es wäre überheblich zu behaupten, unsere Branche wäre die einzige betroffene. Umso wichtiger ist es daher, grundsätzlich Informationen von nur einer Seite zu hinterfragen.
Mehr über die FUD-Strategie erfahren Sie auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt
Dass auf diese Art die Bevölkerung manipuliert werden soll, ist mittlerweile auch in Brüssel bekannt. Dort wurde folgende Deklaration verfasst und von vielen Wissenschaftlern signiert, sich daran zu halten (hier die deutsche Fassung):
http://brusselsdeclaration.org/pages/declaration_text/?lang=d






