Laut dem BfR gehören die elektrischen Zigaretten samt Nikotinliquids in den Raucherbereich verbannt! Zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut nach Bewertung der typischen Inhaltsstoffe der Liquids: Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe. Die Dämpfe der genannten Inhaltsstoffe können den E-Raucher selbst schädigen und eine Schädigung Dritter (Passivraucher) sei nicht auszuschließen.
Sorgen machen dem BfR nicht nur die käuflichen Fertigliquids, sondern auch die selbstgemischten der Nutzer, da in diesen Stoffe enthalten sein könnten, die Dritten unklar seien.
Das BfR bemächtigt sich den gleichen Methoden, wie zuvor Frau Dr. Pötschke-Langer und Frau Steffens. Es werden nur Vermutungen geäußert, die in keiner Weise untermauert werden. Raumluftanalysen, die vom VdeH e.V. durchgeführt wurden mit Nikotinliquids unterschiedlicher Hersteller, werden ignoriert. Diese Analysen haben nämlich ergeben, dass der ausgeatmete Dampf nicht Dritte schädigt!
Dass der Konsument der elektrischen Zigarette gesundheitliche Risiken eingeht, ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist aber auch, dass seine gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Genuss einer Tabakzigarette um ein Vielfaches niedriger ist. Und der Vergleich mit einer Tabakzigarette ist notwendig, da sich die elektrische Zigarette an den bestehenden Raucher wendet.
Die Empfehlung des BfR dient leider wieder nur der Verunsicherung der Konsumenten bzw. Nichtkonsumenten. Denn durch diese Empfehlung werden auch Nichtraucher unverhältnismäßig verunsichert. Sie birgt im Gegenzug aber keinerlei Potential, die elektrische Zigarette samt Nikotinliquids seriös zu bewerten. Einer solchen Bewertung sollten nicht Mutmaßungen, sondern Analysen vorhergehen. Lieber stützt man sich auf mittlerweile veraltete "Fach"literatur. Aber auch diese Quellen sind nicht überprüfbar, da sie vom BfR wohlweislich nicht genannt werden.
Quelle: http://idw-online.de/pages/de/news476318






