Das Verwaltungsgericht Köln hatte vor etwa einem Monat entschieden, dass elektrische Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen seien, sondern als Genussmittel. Zumindest unter der Voraussetzung, dass diese Produkte nicht zur Rauchentwöhnung angepriesen würden.
Gegen diese Entscheidung möchte das BfArM nun in Berufung gehen. Eine Begründung für die Berufung liegt noch nicht vor, da das BfArM noch in der Ausarbeitung dieser sei. Zeit hat das Institut bis Anfang Juni 2012.
Mit der Berufung wird der Fall um die Einstufung der elektrischen Zigarette erneut vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Dort gab es jüngst erst eine positive Entscheidung für die elektrische Zigarette und den nikotinhaltigen Liquids. Dort wurde der Gesundheitsministerin Frau Steffens untersagt, vor der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids zu warnen, sofern die ausgesprochenen Warnungen ein Verbot suggerieren und den Hinweis enthielten, dass es zulassungspflichtige Arzneimittel seien. Auch das Oberverwaltungsgericht war bereits der Ansicht, dass es sich um Genussmittel handelt.
Frau Steffens wiederum setzt in ihrem Streitfall auf das Hauptsacheverfahren, welches vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf stattfinden soll. Das Gericht ist mit Bedacht gewählt worden, da dieses bereits schon einmal für sie entschieden hat. Das VG Düsseldorf hatte ihr bestätigt, sie dürfe vor der elektrischen Zigarette und den nikotinhaltigen Produkten warnen, wobei diese Entscheidung vom OVG Münster aufgehoben wurde.
Eigentlich dreht sich nun alles im Kreis, da letztlich immer die gleichen Gerichte beschäftigt werden. Spannend wird es, da zumindest in NRW alles vor dem OVG enden wird, soweit dort alle Instanzen ausgenutzt werden. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das OVG Münster seine Einschätzung zur elektrischen Zigarette nicht ändert, ist dennoch nicht mit einem Ende zu rechnen, da es anschließend sicherlich in die nächsten Instanzen gehen wird. Der Kampf um die Einstufung der elektrischen Zigarette und der Nikotinliquids bleibt also!






