Das hessische Sozialministerium verbietet das Dampfen der elektrischen Zigarette in Nichtraucherzonen. Die E-Zigarette ist somit nur dort erlaubt, wo auch herkömmliche Tabakzigaretten konsumiert werden dürfen. Der Grund für diesen Schritt: "Es sei nach dem heutigen Kenntnisstand nicht auszuschliessen, dass die Gesundheit Dritter nicht gefährdet ist."
Man folgt also dem Bericht des BfR, aus dem hervorgeht, dass nach erfolgten Analysen oder Studien nicht ausgeschlossen werden könne, dass der ausgeatmete Dampf einer elektrischen Zigarette Dritte gesundheitlich nicht beeinträchtige. Wie immer wird nicht berücksichtigt, dass die Quellen des Berichts Studien sind, die schon lange überholt und auch widerlegt worden sind. Weitere herangezogene Studien wendeten Methodiken an, die weder dem bestimmungsmäßigen Gebrauch entsprachen noch unter realistischen Umständen von einem Menschen überhaupt durchführbar sind.
Diese Kritik wurde u.a. auch von namenhaften Professoren geäußert, die sich eingehend mit der Materie befassen. Das BfR und auch andere zuständige Behörden sehen sich jedoch nicht in der Pflicht, ihre Quellen aufgrund der Kritik wenigstens zu überprüfen!
So sind wir wieder in der Situation die wir bereits in Die elektrische Zigarette - ein religiöses Phänomen? beschrieben haben. Haben wir oft über die Inkompetenz der Behörden gelacht, so werden wir allmählich wütend. Denn Hessen macht nicht zum ersten Mal den Fehler, die elektrische Zigarette falsch einzustufen.
Vor einem viertel Jahr war Hessen Vorreiter, bei Händlern quer durch Deutschland Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen durchzuführen mit der Begründung, "es würde mit zulassungspflichtigen Arzneimitteln gehandelt werden". Auch hier hat Hessen sich auf die "Expertise" anderer Leute gestützt (Beschluss Frau Steffens, Gesundheitsministerin NRW - Unperson des Jahres 2011). Einige Wochen später entschied das OVG Münster, dass die elektrische Zigarette und die nikotinhaltigen Liquids mitnichten Arzneimittel, sondern schlicht Genussmittel seien. Trotz dieses positiven Beschlusses dürfen die Händler den Fehler der Staatsanwaltschaft von Hessen ausbaden. Ein Amtsgericht in Hessen hat die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft mittlerweile für unverhältnismäßig erklärt!
Jetzt macht das Sozialministerium von Hessen erneut den Fehler und stützt sich in einer Entscheidung auf die erwiesenermaßen fehlerhafte "Expertise" anderer Leute. Und schon wieder dürfen es die Händler und Konsumenten ausbaden! Es ist schlicht eine Frechheit, was sich schon wieder geleistet wird - hier in Person von Sozialminister Grüttner.
Im übrigen sei auch Herrn Grüttner gesagt, dass sich das Nichtraucherschutzgesetz auf die Definition von Rauchen stützt. Die Definition können Sie hier nachlesen und Sie werden feststellen, dass die Definition mit der elektrischen Zigarette nichts zu tun hat! Somit nimmt Sozialminister Grüttner leichtfertig in Kauf, dass sich über 2 Millionen Menschen, die die elektrische Zigarette nutzen, nun dem Passivrauch der Tabakzigarette aussetzen müssen. Das ist in unseren Augen vorsätzliche Körperverletzung!








