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Monthly Archives: Mai 2012

  • Hessen verbietet E-Zigaretten in Nichtraucherzonen

    Sozialministerium Hessen

    Hessen

    Das hessische Sozialministerium verbietet das Dampfen der elektrischen Zigarette in Nichtraucherzonen. Die E-Zigarette ist somit nur dort erlaubt, wo auch herkömmliche Tabakzigaretten konsumiert werden dürfen. Der Grund für diesen Schritt: "Es sei nach dem heutigen Kenntnisstand nicht auszuschliessen, dass die Gesundheit Dritter nicht gefährdet ist."

    Man folgt also dem Bericht des BfR, aus dem hervorgeht, dass nach erfolgten Analysen oder Studien nicht ausgeschlossen werden könne, dass der ausgeatmete Dampf einer elektrischen Zigarette Dritte gesundheitlich nicht beeinträchtige. Wie immer wird nicht berücksichtigt, dass die Quellen des Berichts Studien sind, die schon lange überholt und auch widerlegt worden sind. Weitere herangezogene Studien wendeten Methodiken an, die weder dem bestimmungsmäßigen Gebrauch entsprachen noch unter realistischen Umständen von einem Menschen überhaupt durchführbar sind.

    Diese Kritik wurde u.a. auch von namenhaften Professoren geäußert, die sich eingehend mit der Materie befassen. Das BfR und auch andere zuständige Behörden sehen sich jedoch nicht in der Pflicht, ihre Quellen aufgrund der Kritik wenigstens zu überprüfen!

    So sind wir wieder in der Situation die wir bereits in Die elektrische Zigarette - ein religiöses Phänomen? beschrieben haben. Haben wir oft über die Inkompetenz der Behörden gelacht, so werden wir allmählich wütend. Denn Hessen macht nicht zum ersten Mal den Fehler, die elektrische Zigarette falsch einzustufen.

    Vor einem viertel Jahr war Hessen Vorreiter, bei Händlern quer durch Deutschland Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen durchzuführen mit der Begründung, "es würde mit zulassungspflichtigen Arzneimitteln gehandelt werden". Auch hier hat Hessen sich auf die "Expertise" anderer Leute gestützt (Beschluss Frau Steffens, Gesundheitsministerin NRW - Unperson des Jahres 2011). Einige Wochen später entschied das OVG Münster, dass die elektrische Zigarette und die nikotinhaltigen Liquids mitnichten Arzneimittel, sondern schlicht Genussmittel seien. Trotz dieses positiven Beschlusses dürfen die Händler den Fehler der Staatsanwaltschaft von Hessen ausbaden. Ein Amtsgericht in Hessen hat die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft mittlerweile für unverhältnismäßig erklärt!

    Jetzt macht das Sozialministerium von Hessen erneut den Fehler und stützt sich in einer Entscheidung auf die erwiesenermaßen fehlerhafte "Expertise" anderer Leute. Und schon wieder dürfen es die Händler und Konsumenten ausbaden! Es ist schlicht eine Frechheit, was sich schon wieder geleistet wird - hier in Person von Sozialminister Grüttner.  

    Im übrigen sei auch Herrn Grüttner gesagt, dass sich das Nichtraucherschutzgesetz auf die Definition von Rauchen stützt. Die Definition können Sie hier nachlesen und Sie werden feststellen, dass die Definition mit der elektrischen Zigarette nichts zu tun hat! Somit nimmt Sozialminister Grüttner leichtfertig in Kauf, dass sich über 2 Millionen Menschen, die die elektrische Zigarette nutzen, nun dem Passivrauch der Tabakzigarette aussetzen müssen. Das ist in unseren Augen vorsätzliche Körperverletzung! 

    Quelle: http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=120095&sektor=pm&detail=1&r=496251&sid&aktion=jour_pm&quelle=0

  • Die elektrische Zigarette - ein religiöses Phänomen?

    Glaube oder Fakten

    Glaube oder Fakten

    Ich lese gerne Bücher, die sich (nach meiner Ansicht seriös) mit Themen beschäftigen, welche von Historikern als Randereignisse der Epochen eingestuft werden. Zu diesen Themen gehören die der Tempelritter, Prieuré de Sion, Rosenkreuzer u.v.m.

    Diese Bücher sind oft als Vorlage von Dokumentationen auf BBC genutzt worden. Die Recherchen waren unorthodox und folgten nicht den "anerkannten Regeln" angesehener Historiker. So ist es nicht verwunderlich, dass "Experten" diese Recherchen in der Luft zerissen haben.

    Ebenso interessant sind die Reaktionen der Kirchenoberhäupter. Von Ignoranz bis hin zur Diffamierung der Werke gibt es ein breites Spektrum. Man sieht den eigenen Glauben in Frage gestellt und sucht verzweifelt nach Fehlern in den Recherchen. Sind keine Fehler zu finden, so werden Fehler erfunden! Argumentiert wird nicht mit Fakten, sondern mit Dokumenten, die keinen historischen Ursprung, sondern einen Glaubensursprung haben. Das Ziel war nicht die Korrektur der Recherche, um die Geschichte wahrheitsgemäß wiederzugeben, sondern nur die Diffamierung, um den eigenen Glauben aufrecht erhalten zu können, auf dem letztlich die eigene Macht beruht!

    Und was hat das mit der elektrischen Zigarette zu tun?

    Eigentlich gar nichts! Es ist lediglich ein Beispiel dafür, dass der entbrannte Kampf um die elektrische Zigarette kein neuer ist, sondern nur ein weiterer in der Geschichte des Glaubens an Mythen und der Erhaltung der Macht. Neue Erkenntnisse werden ignoriert, da diese ein Umdenken erfordern. Fakten werden ignoriert und Studien falsch interpretiert, da die Anerkennung derer die Macht der vorherrschenden Lobbyisten schwächen würde.

    Bei der elektrischen Zigarette ist es wahrlich nicht die Kirche selbst, aber ebenso machtvolle Lobbies wie die Tabakindustrie und die Pharmaindustrie. Aber auch Menschen mit Idealen, die der Bevölkerung die "absolute" Gesundheit bringen möchten und den Fakten und Studien zur elektrischen Zigarette nicht folgen, da sie von der Erkenntnis überworfen werden könnten, dass diese gar nicht so böse ist, wie gerne geglaubt.

    Eigene Studien durchzuführen, um die bestehenden zu widerlegen, wird sich standhaft geweigert. Ist man doch auch ohne Studien davon überzeugt, dass die elektrische Zigarette nur schädlich sein kann - nicht nur für den Nutzer, sondern auch für Dritte.

    Aber eigentlich werden diese Studien nur deshalb nicht durchgeführt, weil man sich unsicher ist. Weil man weiß, dass die eigenen Überzeugungen nur auf Glauben, Vermutungen und Hörensagen von nicht so unabhängigen Experten beruhen.

    Wie schlimm muss es sein, wenn der Glaube durch eigene Studien in Frage gestellt werden könnte? Doch wieviel schlimmer muss es für diese Menschen sein, wenn ihnen irgendwann bewußt wird, dass sie eine Verpflichtung in ihrer Position haben, der sie nicht nachgekommen sind? Ein Verpflichtung, die ihren Ursprung in der Berufung hat!

  • Vorstellung der Verbrauchervereine zur elektrischen Zigarette

    In unserer Infothek berichten wir, dass es unterschiedliche Dampfertypen gibt. Der eine Typ möchte sich die elektrische Zigarette kaufen und einfach nur verwenden und glücklich damit werden. Der andere Typ Dampfer möchte mehr! Er hat das Dampfen zu seinem Hobby gemacht. Nicht nur an der Verbesserung der Geräte ist er interessiert, sondern ebenso an der Anerkennung seiner selbst und der elektrischen Zigarette in der Gesellschaft.

    Unbedarfte mögen glauben, dass die Anerkennung mit der Masse käme. Dem ist leider nicht so. Die Community der Dampfer nimmt stetig zu. Nach Schätzungen benutzen mittlerweile über 2 Millionen Menschen allein in Deutschland die elektrische Zigarette. Und dennoch mangelt es an der gesellschaftlichen und politischen Anerkennung. Im Gegenteil: Die Politik möchte das Produkt verbieten und die Dampfer wären bei Erfolg gezwungen, wieder zur Tabakzigarette zu greifen, da die Sucht nach wie vor vorhanden ist.

    Die Händler versuchen sich, zusammengeschlossen im VdeH e.V., gegen die Vorgehensweise der Politik zu wehren. Ebenso wichtig ist aber auch die Arbeit an der Basis - der Konsumenten - da den Händlern immer vorgeworfen werden kann und auch wird, sie würden aus wirtschaftlichem Eigeninteresse agieren.

    Tatsächlich haben sich bis jetzt zwei Verbraucherverbände gebildet, die alles, was mit der elektrischen Zigarette zu tun hat zusammentragen und nach außen kommunizieren. Sie reagieren auf Pressemitteilung und betreiben mittlerweile auch Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich bei den Verbänden und deren Mitglieder nicht um Fanatiker, die nur die positiven Aspekte der elektrischen Zigarette betrachten. Sie beleuchten Vorteile und auch die Nachteile. Die Verbraucherverbände sind sehr bemüht, Neutralität zu waren und alles mit wissenschaftlichen Studien zu belegen. Diese Arbeit ist sehr zeitaufwändig und wird von den Mitgliedern ehrenamtlich gemacht.Beide Verbände sind um jedes Mitglied froh, welches sich einbringen möchte.

    Sollten Sie Interesse an Informationen von Verbrauchern für Verbraucher haben oder sogar Lust und ein wenig Zeit haben, sich zu engagieren und teilzuhaben, sehen Sie sich doch einfach mal bei den beiden Verbrauchervereinen um. Der Verein "Pro Dampf e.V." steckt derzeit sicherlich noch in den Kinderschuhen. Aber gerade deshalb sind Mitglieder, die helfen möchten, sehr wichtig!

    Beide Verbände sind im Übrigen vollkommen unabhängig von Händlern und Herstellern. Und so wird es auch bleiben!

    Verbraucherverein "Interessengemeinschaft Elektrisches Dampfen": http://ig-ed.org

    Verbraucherverein "Pro Dampf e.V.": http://pro-dampf.de

  • Das "Fear-Uncertainty-Doubt"-Prinzip

    Das FUD ist eine Werbe- und Kommunikationsstrategie, die mittlerweile von den Gegnern der elektrischen Zigarette ausgiebig genutzt wird - mit Erfolg!

    Fear = Angst

    Uncertainty = Ungewissheit

    Doubt = Zweifel

    Diese Strategie wird vor allem zur Imageschädigung und Einschüchterung genutzt - von konkurrierenden Unternehmen und auch staatlichen Behörden. Im Fall der E-Zigarette sind es die staatlichen Behörden, die sich dieses Mittels bedienen. Es wird Angst und Zweifel über das Produkt der elektrischen Zigarette gestreut und setzt auf die Unwissenheit des Gegenüber. Bei dem "Gegenüber" handelt es sich zum einen um den Bürger und zum anderen um die Medien, die die entsprechenden Pressemitteilungen per Copy&Paste weiter verbreiten.

    Das einfachste Mittel einer sog. FUD-Kampagne ist die Pressemitteilung. In ihr werden Desinformationen und Falschinformationen verbreitet, deren Wahrheitsgehalt für den Unwissenden nur sehr schwer nachzuvollziehen sind. Kommt eine solche Pressemitteilung von einer Behörde, kommt es den meisten auch nicht in den Sinn, diese Informationen zu überprüfen, da sie von vermeintlich unabhängigen Institutionen stammen.

    Warum wird eine solche Strategie derzeit gegen die elektrische Zigarette eingesetzt?

    Zunächst wollte man das Produkt verbieten lassen, indem es als zulassungspflichtiges Arzneimittel deklariert wurde. Damit ist man vor Gericht gescheitert! Das Verwaltungsgericht in Köln kam zu diesem Schluss, dass es sich um ein Genussmittel handelt und das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem anders gelagerten Fall ebenso. Diese Entscheidungen waren ein Tritt in das Gesäß von Frau Steffens (Gesundheitsministerin in NRW) und des BfArM.

    Das BfArM unterlag vor dem Verwaltungsgericht in Köln und hat erst vor wenigen Tagen angekündigt, dass es in Berufung gehen wolle. Eine Begründung für die Berufung konnte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)  jedoch noch nicht nennen, aber man würde an einer solchen arbeiten. Niemand konnte nachvollziehen, wie die Begründung aussehen sollte. Denn das Verwaltungsgericht hatte bereits alle Informationen verarbeitet und berücksichtigt!

    Just in diesem Augenblick springt dem BfArM das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) zur Seite und stellt die elektrische Zigarette als sehr gesundheitsschädlich dar (BfR - E-Zigaretten gehören in den Raucherbereich) - nicht nur für den Konsumenten selbst, sondern jetzt auch für unbeteiligte Dritte. 2008 kam das BfR zu einem ganz anderen Ergebnis! Woher dieser Sinneswandel?

    Das BfR kann für seine erneute "korrigierte" Einschätzung natürlich keine eigenen Studien vorweisen. Es bedient sich Studien aus dem Ausland, die höchst zweifelhaft sind. So wird die berühmte Studie der US FDA (Food and Drug Administration) herangezogen, die selbst im eigenen Land vor dem amerikanischen Bundesgerichtshof nicht standhielt. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass Nikotinliquids Nitrosamine enthielten. Der ausgegebene Wert war so gering, dass er unter der Bemessungsgrenze der Analysegeräte lag. Es handelte sich nicht um einen genauen Wert, sondern um einen "weniger als"-Wert, der immer ausgewiesen wird, wenn der Wert unterhalb des messbaren Bereichs liegt. Es war somit in keiner Weise erwiesen, dass Nitrosamine enthalten waren, sondern nur, dass der Wert sehr niedrig sein muss, wenn er noch nicht einmal messbar ist!

    Das BfR weiß, dass diese Studie keinen Bestand hat, aber es setzt darauf, dass der Leser es nicht weiß. Und es liest sich für den Unwissenden logisch, dass in Nikotinliquids Nitrosamine (krebserregende Stoffe) enthalten sind, da das Gerät ja elektrische Zigarette heißt. Dass der Nitrosamingehalt gar nicht festgestellt werden konnte, da noch nicht einmal die Bemessungsgrenze der Analysegeräte erreicht wurde, wird verheimlicht. So kommt es, dass das BfR nur mitteilt, "es könnte, es wäre möglich, es ist anzunehmen", wohl wissend, dass die Medien daraus Fakten kreieren. Das Bundesinstitut selbst kann seine Hände in Reinheit waschen, da es ja nie behauptet hat, dass es tatsächlich so sei. Denn Pressemitteilungen werden i.d.R. gekürzt von den Medien wiedergegeben. Selbst die Politiker fallen darauf herein (so auch Heiko Thomas von den Grünen). Allerdings kann man bei Herrn Thomas auch davon ausgehen, dass er sich nicht hat reinlegen lassen, sondern dass er die Meldung des BfR bewußt für sich ausnutzt. So kann er sich nicht nur profilieren, sondern mit markigen Worten seiner Gesinnungspartnerin Frau Steffens beispringen, die ja bereits für ihre Falschaussagen was zwischen die Hörner bekommen hat!

    Und es bleibt immer der Beigeschmack, dass alles von dem, was das BfR veröfentlicht, stimmen könnte! Eine Studie, die dies belegt, möchte keine Behörde erstellen - in der ängstlichen Gewissheit, dass die Ergebnisse dem eigenen Wunschdenken widersprechen. Denn es gibt Studien, die die Aussagen des BfR widerlegen. Diese werden aber einfach ignoriert!

    Und was können die Kosumenten der elektrischen Zigarette und die Händler dieses Produkts tun? Sehr wenig! Sie können nur versuchen, über die elektrische Zigarette aufzuklären und die Behörden damit Lügen zu strafen. So macht es von Händlerseite der VdeH e.V. und von Konsumentenseite die "Interessengemeinschaft Elektrisches Dampfen" (IG-ED). Es würde uns freuen, wenn Sie beide Seiten der Medaille betrachten würden.

    Es wäre überheblich zu behaupten, unsere Branche wäre die einzige betroffene. Umso wichtiger ist es daher, grundsätzlich Informationen von nur einer Seite zu hinterfragen.

    Mehr über die FUD-Strategie erfahren Sie auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt

    Dass auf diese Art die Bevölkerung manipuliert werden soll, ist mittlerweile auch in Brüssel bekannt. Dort wurde folgende Deklaration verfasst und von vielen Wissenschaftlern signiert, sich daran zu halten (hier die deutsche Fassung):

    http://brusselsdeclaration.org/pages/declaration_text/?lang=d

     

  • VdeH e.V. reagiert auf die Pressemitteilung des BfR

    Der VdeH e.V. reagiert fassungslos auf die kürzlich veröffentliche Pressemitteilung des BfR. Das BfR ist der Meinung, dass Konsumenten der elektrischen Zigarette in die Raucherzonen verbannt werden müssen. Es sei möglich, dass der ausgeatmete Dampf enorme Gesundheitsrisiken birgt für unbeteiligte Dritte (Passivrauchen). Vor allem freigesetzte Aldehyde im Dampf seien zu erwarten.

    Laut dem 1. Vorsitzenden des VdeH e.V. käme eine Umsetzung dieser Maßnahme einer Körperverletzung des E-Zigaretten Konsumenten gleich. Dieser würde dadurch gezwungen, die Giftstoffe der Tabakzigarette aufzunehmen und seinen Körper damit irreparabel zu schädigen. Im Gegensatz zu der elektrischen Zigarette sei das potentielle Gesundheitsrisiko einer Tabakzigarette für den Konsumenten und auch den unbeteiligten Dritten erwiesen. Für die elektrische Zigarette gibt es eine Raumluftanalyse, die belegt, dass der Dampf einer elektrischen Zigarette eben nicht die Gesundheit anderer gefährdet!

    Die angeblichen Funde von Aldehyden im Dampf einer elektrischen Zigarette beruhen auf einer Analyse einer elektrischen Zigarette, die nicht - wie die heutigen Systeme - Liquid verdampften, sondern herkömmlichen Tabak erhitzten. Die Temperaturen bei dieser Erhitzung waren so hoch (500°C), dass Aldyhyde aus dem Tabak freigesetzt wurden. Diese elektrische Zigarette kam in Deutschland nie auf den Markt. Die derzeit auf dem Markt existierenden Modell haben mit diesen Modellen nicht das geringste zu tun!

    Mit seiner Empfehlung nimmt das BfR die Vergiftung von 2 Millionen Menschen in Kauf. Auf diese Anzahl werden die Konsumenten der elektrischen Zigarette geschätzt allein in Deutschland!

    Quelle: http://vd-eh.de/de/Presse-09-05-12.html

  • Es geht noch schlimmer als Frau Steffens

    Dachten wir, dass die Gesundheitsministerin Frau Steffens sich als uninformierte und durchaus manipulierbare Person outet, müssen wir nun feststellen: es geht noch schlimmer!

    Wie nicht anders zu erwarten, ist die Partei die gleiche und nur das Gesicht ist ein anderes. Ein Gesicht, dass bis jetzt kaum jemand kannte und nun auf den Zug aufspringen möchte, um sich zu profilieren: Heiko Thomas - Abgeordneter der Grünen/Bündnis90 und Gesundheitssprecher dieser Partei.

    Laut seiner Ansicht ist nun die elektrische Zigarette schlimmer als eine herkömmliche Zigarette und sie verursache erhebliche Gesundheitsschäden. Für ihn gehören nun sogar nikotinfreie E-Zigaretten untersucht. Beziehen tut er sich auf die letzte Pressemeldung des BfR (Bundesinstitut für Riskobewertung - Quelle am Ende dieses Artikels)

    Anstatt von Frau Steffen's rechtlichem Misserfolg zu lernen, legt Heiko Thomas sogar noch einen drauf. Er kann nicht lesen und nicht interpretieren. Zum einen sind die Aussagen des BfR bezüglich der elektrischen Zigarette reine Mutmaßungen und zum anderen, selbst wenn die Aussagen stimmen würden, wäre das Gesundheitsrisiko der E-Zigarette immer noch um ein Vielfaches geringer, als das einer Tabakzigarette!

    Um das zu wissen, müßte Heiko Thomas allerdings den Quellen folgen, auf die sich das BfR beruft. Würde er dies tun und diese auch noch verstehen, käme er zu dem Schluss, dass das Zahlenmaterial auf Analysemethoden basiert, die für die elektrische Zigarette weder gedacht noch geeignet sind. Auch wenn die genannten Zahlen der Realität entsprechen würden,  entsprächen auch diese immer noch nur einem Bruchteil von dem einer Tabakzigarette.

    Heiko Thomas von den Grünen hat sich entweder nicht mit der Thematik auseinandergesetzt und/oder sie nicht verstanden. Das ist zugegebenermaßen auch nicht sehr einfach, wenn man sich nicht tagtäglich damit auseinandersetzt. Aber dann sollte man sich wenigstens mit abstrusen Behauptungen und Begehren zurückhalten. Denn sonst wird es peinlich!

    Heiko Thomas von den Grünen/Bündnis90 - ein Name, den man sich merken sollte!

    Quelle: http://www.gruene-fraktion-berlin.de/presse/pressemitteilung/endlich-klarheit-bei-der-e

    Beziehen tut er sich auf:

    http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/17/e_zigaretten_koennen_auch_zu_gesundheitlichen_gefahren_fuer_passivraucher_fuehren-129587.html

  • BfR - E-Zigaretten gehören in den Raucherbereich

    Laut dem BfR gehören die elektrischen Zigaretten samt Nikotinliquids in den Raucherbereich verbannt! Zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut nach Bewertung der typischen Inhaltsstoffe der Liquids: Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe. Die Dämpfe der genannten Inhaltsstoffe können den E-Raucher selbst schädigen und eine Schädigung Dritter (Passivraucher) sei nicht auszuschließen.

    Sorgen machen dem BfR nicht nur die käuflichen Fertigliquids, sondern auch die selbstgemischten der Nutzer, da in diesen Stoffe enthalten sein könnten, die Dritten unklar seien.

    Das BfR bemächtigt sich den gleichen Methoden, wie zuvor Frau Dr. Pötschke-Langer und Frau Steffens. Es werden nur Vermutungen geäußert, die in keiner Weise untermauert werden. Raumluftanalysen, die vom VdeH e.V. durchgeführt wurden mit Nikotinliquids unterschiedlicher Hersteller, werden ignoriert. Diese Analysen haben nämlich ergeben, dass der ausgeatmete Dampf nicht Dritte schädigt!

    Dass der Konsument der elektrischen Zigarette gesundheitliche Risiken eingeht, ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist aber auch, dass seine gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Genuss einer Tabakzigarette um ein Vielfaches niedriger ist. Und der Vergleich mit einer Tabakzigarette ist notwendig, da sich die elektrische Zigarette an den bestehenden Raucher wendet.

    Die Empfehlung des BfR dient leider wieder nur der Verunsicherung der Konsumenten bzw. Nichtkonsumenten. Denn durch diese Empfehlung werden auch Nichtraucher unverhältnismäßig verunsichert. Sie birgt im Gegenzug aber keinerlei Potential, die elektrische Zigarette samt Nikotinliquids seriös zu bewerten. Einer solchen Bewertung sollten nicht Mutmaßungen, sondern Analysen vorhergehen. Lieber stützt man sich auf mittlerweile veraltete "Fach"literatur. Aber auch diese Quellen sind nicht überprüfbar, da sie vom BfR wohlweislich nicht genannt werden.

    Quelle: http://idw-online.de/pages/de/news476318

  • Elektrische Zigarette eher uninteressant für Jugendliche

    Die Gesundheitsbehörden in Deutschland sehen in der elektrischen Zigarette die Gefahr, dass sie auf Jugendliche anziehend wirken könne. Die Jugendlichen würden über diesen Umweg mittelfristig zur herkömmlichen Tabakzigarette geführt werden. Potential sehen die Gesundheitsämter vor allem durch die Vielfalt der Geschmäcker - vor allem die süßen und fruchtigen Nikotinliquids.

    Diese Befürchtungen konnten bisher durch keine Studie belegt werden. Befragungen der Nutzer haben bisher ergeben, dass die überwiegende Mehrheit, die die elektrische Zigarette nutzt, zwischen 30 und 40 Jahre alt ist. Eine stichhaltige Erhebung ist derzeit nicht möglich, da die Gruppe der Dampfer einfach noch zu klein ist.

    Eine polnische Befragung hat ergeben, dass zwar jeder 5. Jugendliche die elektrische Zigarette bereits getestet hat. Diese Jugendlichen haben in der Mehrheit aber bereits vorher schon zur Tabakzigarette gegriffen. Im Trend liegt die elektrische Zigarette als "Einstiegsdroge" auf dem letzten Platz!

    Unter anderem der relativ hohe Einstigspreis wird viele Jugendliche von dem Kauf der  elektrischen Zigarette abhalten. Durchschnittlich kostet ein Set ca. 50 Euro bis 80 Euro (je nach Ausstattung), was bei den meisten über dem verfügbaren Rahmen liegen dürfte. Tabakzigaretten sind dahin gehend weit günstiger zu erwerben. Auch gilt die elektrische Zigarette bei vielen Jugendlichen als "uncool".

    Wir persönlich finden die elektrische Zigarette zwar richtig cool, solange dadurch aber die Jugendlichen vom Kauf der elektrischen Zigarette abgehalten werden, sind wir gerne mit dem "Uncoolness"-Faktor bei Jugendlichen einverstanden und es kann gerne so bleiben. Wobei darauf hingewiesen werden sollte, dass die meisten Händler ihre Produkte nicht an minderjährige Personen verkaufen.

  • Das BfArM geht in Berufung

    Das Verwaltungsgericht Köln hatte vor etwa einem Monat entschieden, dass elektrische Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen seien, sondern als Genussmittel. Zumindest unter der Voraussetzung, dass diese Produkte nicht zur Rauchentwöhnung angepriesen würden.

    Gegen diese Entscheidung möchte das BfArM nun in Berufung gehen. Eine Begründung für die Berufung liegt noch nicht vor, da das BfArM noch in der Ausarbeitung dieser sei. Zeit hat das Institut bis Anfang Juni 2012.

    Mit der Berufung wird der Fall um die Einstufung der elektrischen Zigarette erneut vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Dort gab es jüngst erst eine positive Entscheidung für die elektrische Zigarette und den nikotinhaltigen Liquids. Dort wurde der Gesundheitsministerin Frau Steffens untersagt, vor der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids zu warnen, sofern die ausgesprochenen Warnungen ein Verbot suggerieren und den Hinweis enthielten, dass es zulassungspflichtige Arzneimittel seien. Auch das Oberverwaltungsgericht war bereits der Ansicht, dass es sich um Genussmittel handelt.

    Frau Steffens wiederum setzt in ihrem Streitfall auf das Hauptsacheverfahren, welches vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf stattfinden soll. Das Gericht ist mit Bedacht gewählt worden, da dieses bereits schon einmal für sie entschieden hat. Das VG Düsseldorf hatte ihr bestätigt, sie dürfe vor der elektrischen Zigarette und den nikotinhaltigen Produkten warnen, wobei diese Entscheidung vom OVG Münster aufgehoben wurde.

    Eigentlich dreht sich nun alles im Kreis, da letztlich immer die gleichen Gerichte beschäftigt werden. Spannend wird es, da zumindest in NRW alles vor dem OVG enden wird, soweit dort alle Instanzen ausgenutzt werden. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das OVG Münster seine Einschätzung zur elektrischen Zigarette nicht ändert, ist dennoch nicht mit einem Ende zu rechnen, da es anschließend sicherlich in die nächsten Instanzen gehen wird. Der Kampf um die Einstufung der elektrischen Zigarette und der Nikotinliquids bleibt also!

    Update: Das BfArM hat nun Berufung eingelegt

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