Das Oberverwaltungsgericht in NRW untersagt der Gesundheitsministerin Frau Steffens mit Beschluss vom 23.April 2012 Warnungen gegenüber der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids auszusprechen. Streitpunkt war eine Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums im Dezember 2011, welche vor dem Kauf und Verkauf der elektrischen Zigarette und den Nikotinliquids warnte. Als Begründung der Warnung hieß es, dass es sich um Arzneimittel bzw. Medizinprodukte handeln würde, welche nicht zugelassen seien und somit nicht n den Verkehr gebracht werden dürften.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass die Aussagen der Pressemitteilung wie ein Verbot wirken würden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die elektrische Zigarette und auch die Nikotinliquids nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen, da nicht die normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Es steht nicht die Entwöhnung und die Linderung der Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Darüber hinaus fehlt die die therapeutische und prophylaktische Zweckbestimmung zur Einstufung als Arzneimittel.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar!
Quelle: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php






