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Urteil vom Verwaltungsgericht Köln liegt vor

Seit heute liegt das vollständige Urteil inkl. Begründung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Vorausgegangen war die negative Feststellungsklage eines Herstellers und Vertreibers einer elektrischen Zigarette. Beklagte war das BfArM. Ziel der negativen Feststellungsklage ist die gerichtliche Feststellung gewesen, dass die elektrische Zigarette und das ebenfalls vertriebene Nikotinliquid in Kapselform kein Arzneimittel sei.

Das Verwaltungsgericht in Köln hatte entschieden, dass die elektrische Zigarette nebst Zusatzprodukten nicht die Kriterien eines zulassungspflichtigen Arzneimittel erfüllen, sondern die eines Genussmittels. Die Begründung ist sehr detailliert und faktenbasiert. Sie lehnt sich sehr an die Argumente an, die seit Jahren aus Reihen der Händler und der Dampfer kommen. Weder Frau Steffens, noch Frau Pott oder Frau Pötschke-Langer waren bisher bereit, diese Argumente in Ihren Hetzkampagnen zu berücksichtigen.

Es ist umso schöner zu lesen, dass das Verwaltungsgericht in Köln sich rein auf die bestehende Gesetzes- und Faktenlage stützt. Ein Wermutstropfen ist dennoch vorhanden: Das BfArM wird sicherlich in Berufung gehen. Dennoch ist ein großer Erfolg für die elektrische Zigarette zu verbuchen!

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2012/7_K_3169_11urteil20120320.html

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