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Kein Handelsverbot der elektrischen Zigarette

Die Bundesregierung teilt dem VdeH e.V. mit, dass die die elektrische Zigarette keinem Verkaufsverbot unterliegt! Ein solches Verbot könne die Bundesregierung nicht erlassen, da sie nicht befugt ist, verbindliche Weisungen zur Einstufung der elektrischen Zigarette zu erteilen. Auch die Landesregierungen sind nicht befugt, eine rechtliche Einstufung der Produkte nicht befugt, sondern nur zum Gesetzesvollzug.

Es wird von der Bundesregierung auf die geplante Einstufung der elektrischen Zigarette durch die Europäische Komission verwiesen. Angeblich soll im Herbst 2012 ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die elektrische Zigarette und die nikotinhaltigen Liquids zu behandeln seien. Nach derzeitiger Klassifizierung der elektrischen Zigarette ist ein Handelsverbot nicht möglich.

Quelle: http://vd-eh.de/de/Presse-27-3-12.html

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